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Das ejw Geislingen bietet Mitarbeitenden in den Jugendarbeit, Kirchengemeinden und anderen Institutionen die Möglichkeit an, Material des Jugendwerks gegen ein kleines Entgelt auszuleihen.
Für Verleih-Anfragen wendest du dich bitte an Johannes Walter oder das Büro des Jugendwerks.
Unsere Verleihbedingungen:
- Die Kaution ist für alle Entleiher gleich und sofort beim Entleihen zu entrichten. Bei einwandfreier Rückgabe des Materials wird sie wieder erstattet.
- Mit allen Entleihern macht das ejw einen schriftlichen und rechtsgültigen Vertrag.
- Der Entleiher haftet für das entliehene Material. Beschädigungen, Defekte oder Fehlende Teile müssen vom Entleiher bei der Rückgaben gemeldet werden!
- Der Entleiher verpflichtet sich zum sorgfältigen und sachgemäßen Umgang mit den Entleihmaterialien.
- Zelte dürfen NUR TROCKEN zurückgegeben werden. Wenn es damit Probleme gib, bitte Rückmeldung an den Verleiher.
- Schäden, die vom Entleiher nicht gemeldet werden und beim unmittelbar nächsten Verleih festgestellt werden, werden dem Entleiher in Rechnung gestellt.
- Das EJW bittet den Entleiher (bes. bei wertvolleren Materialien) eine Versicherung abzuschließen. Das ejw hält Versicherungsanträge für eine Material-Versicherung bereit.
- Falls Material zum Entleihtermin defekt oder unbrauchbar ist, versucht das ejw gleichwertigen Ersatz zu suchen. Das ejw leistet aber keine Ausfallentschädigung.
- Preise sind nur für tatsächlich gebrauchte Tage zu entrichten, nicht für entliehene Tage, sofern das Material zum vereinbarten Termin zurückgebracht wird.
[PDF] Übersicht Materialverleihservice herunterladen (0,59 MB)
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