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Materialverleih-Service

Das ejw Geislingen bietet Mitarbeitenden in den Jugendarbeit, Kirchengemeinden und anderen Institutionen die Möglichkeit an, Material des Jugendwerks gegen ein kleines Entgelt auszuleihen.

Für Verleih-Anfragen wendest du dich bitte an Johannes Walter oder das Büro des Jugendwerks.

Unsere Verleihbedingungen:

  • Die Kaution ist für alle Entleiher gleich und sofort beim Entleihen zu entrichten. Bei einwandfreier Rückgabe des Materials wird sie wieder erstattet.
  • Mit allen Entleihern macht das ejw einen schriftlichen und rechtsgültigen Vertrag.
  • Der Entleiher haftet für das entliehene Material. Beschädigungen, Defekte oder Fehlende Teile müssen vom Entleiher bei der Rückgaben gemeldet werden!
  • Der Entleiher verpflichtet sich zum sorgfältigen und sachgemäßen Umgang mit den Entleihmaterialien.
  • Zelte dürfen NUR TROCKEN zurückgegeben werden. Wenn es damit Probleme gib, bitte Rückmeldung an den Verleiher.
  • Schäden, die vom Entleiher nicht gemeldet werden und beim unmittelbar nächsten Verleih festgestellt werden, werden dem Entleiher in Rechnung gestellt.
  • Das EJW bittet den Entleiher (bes. bei wertvolleren Materialien) eine Versicherung abzuschließen. Das ejw hält Versicherungsanträge für eine Material-Versicherung bereit.
  • Falls Material zum Entleihtermin defekt oder unbrauchbar ist, versucht das ejw gleichwertigen Ersatz zu suchen. Das ejw leistet aber keine Ausfallentschädigung.
  • Preise sind nur für tatsächlich gebrauchte Tage zu entrichten, nicht für entliehene Tage, sofern das Material zum vereinbarten Termin zurückgebracht wird.

 

[PDF] Übersicht Materialverleihservice herunterladen (0,59 MB)

 

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